1. Freiberufler-Check: Passt Ihre Tätigkeit in einen Katalogberuf?

§18 EStG listet feste „Katalogberufe“ (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten) sowie fünf allgemeine Tätigkeitsgruppen (wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend, erzieherisch), die automatisch als freiberuflich gelten. Dieses Gesetz gilt bundesweit einheitlich — es gibt keinen Unterschied zwischen Bundesländern.

Bei Tätigkeiten ohne exakten Katalogberuf („ähnliche Berufe“, klassisches Beispiel: IT-Beratung/Softwareentwicklung ohne Informatik-Studium) entscheidet im Einzelfall das für Sie zuständige (lokale) Finanzamt anhand Ihrer Tätigkeitsbeschreibung und Qualifikation — in der Praxis fallen diese Einschätzungen unterschiedlich aus. Wählen Sie unten Ihre Tätigkeit, um eine erste Einschätzung zu erhalten.

2. Umsatz/Gewinn aus der Nebentätigkeit

Ihr erwarteter Gewinn aus der Nebentätigkeit entscheidet, ob im ersten Jahr die Kleinunternehmerregelung greift, und speist den Rechtsform-Vergleich weiter unten.

3. Freiberufler/Kleingewerbe vs. UG vs. GmbH

Orientierungshilfe, keine Steuerberatung und keine Einzelfallberatung. Lassen Sie die Rechtsformwahl vor der Gründung von einer Steuerberatung prüfen.

Steuerlast-Beispiel bei Ihrem eingegebenen Gewinn

4. Rechnungsstellung: Netto oder Brutto?

5. Nebenberuflich selbstständig: Arbeitgeber & Sozialversicherung

Arbeitgeber

Sozialversicherung / Krankenkasse

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