Kleinunternehmer-Rechner

Tatsächlicher Gesamtumsatz des letzten Kalenderjahres.
Geschätzter Jahresumsatz bzw. bereits erzielter Umsatz im laufenden Jahr.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit Selbstständige und Freiberufler:innen mit geringem Umsatz von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug entfällt aber auch der Vorsteuerabzug auf eigene Einkäufe.

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 (Wachstumschancengesetz) gelten deutlich höhere Umsatzgrenzen als zuvor, und die Grenzen beziehen sich seither auf Nettobeträge. Ob Sie die Regelung nutzen können, hängt vom Umsatz des Vorjahres und vom voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr ab — nutzen Sie dazu den Rechner oben.

Was passiert bei Überschreitung der Grenze?

Seit 2025 ist keine Prognose mehr nötig — es zählt der tatsächliche Umsatz. Überschreiten Sie die Grenze für das laufende Jahr während des Jahres, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab genau dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird — nicht erst zum Jahresende und nicht rückwirkend für die bereits getätigten Umsätze.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig
  • Einfachere Rechnungsstellung und Buchhaltung
  • Rechnungen wirken für Privatkunden günstiger (kein USt-Aufschlag)

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe/Investitionen
  • Bei B2B-Kunden kann fehlender USt-Ausweis unprofessionell wirken
  • Bei Wachstum droht unterjähriger Wechsel zur Regelbesteuerung

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Besonders geeignet ist die Regelung für Gründer:innen mit niedrigem Umsatz, Nebenberuflich-Selbstständige, sowie Dienstleister:innen mit überwiegend privaten Endkund:innen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wer hohe Investitionen tätigt oder überwiegend Geschäftskund:innen hat, fährt oft besser mit der Regelbesteuerung (freiwilliger Verzicht auf §19 UStG ist möglich, bindet dann aber für 5 Jahre).

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Einschätzung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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